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aktualisiert

04.01.2013

©copyright by Yvonne Fischer Mai 2009 -2011

Leider muss ich auf folgendes Gesetz hinweisen.

Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weisen wir darauf hin:

 

Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist".

Dies gilt für die komplette Tier-Seelengespraeche Homepage

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:

Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen. Dies hat der Dachverband geistiges Heilen nach langer harter Arbeit durchsetzen können.Darüber sind alle sehr glücklich. Danke lieber DGH

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